Inklusion

Inklusion an der Loschge Grundschule

In Bayern wurde Art. 24 UN-BRK („Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention) im Jahr 2011 durch Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes umgesetzt. Seither ist Inklusion Aufgabe aller Schulen. Für uns ist Inklusion in der Grundschule wichtig, weil sie sicherstellt, dass alle Kinder, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Herausforderungen, die gleichen Bildungschancen erhalten. Eine inklusive Umgebung fördert nicht nur die Vielfalt, sondern auch das Verständnis, die Akzeptanz und die soziale Entwicklung aller Schülerinnen und Schüler. Es stärkt die Gemeinschaft und bereitet die Kinder besser auf eine vielfältige Gesellschaft vor.

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