Sprengelpflicht und Gastschulantrag
Eine aktuelle Einteilung der Erlanger Adressen zu den Grundschulsprengeln erhalten Sie hier.
Jede Schule besitzt einen genau festgelegten Schulsprengel. Deshalb hat die Schulanmeldung immmer in der zuständigen Schule zu erfolgen, in deren Bereich der Wohnsitz des Kindes liegt, selbst wenn es im September eine andere Schule besuchen sollte.
Das ist aber nur mit einem Gastschulantrag möglich, der von den
Schulleitungen der aufnehmenden und abgebenden Schule und der kommunalen Behörde genehmigt werden muss. In diesem Gastschulantrag ist von den Erziehungsberechtigten ein zwingender Grund zu nennen und zu belegen.