Jede Schule besitzt einen genau festgelegten Schulsprengel. Deshalb hat die Schulanmeldung immer in der zuständigen Schule zu erfolgen, in deren Bereich der Wohnsitz des Kindes liegt, selbst wenn es im September eine andere Schule besuchen sollte.
Das ist aber nur mit einem Gastschulantrag möglich, der von den Schulleitungen der aufnehmenden und abgebenden Schule und der kommunalen Behörde genehmigt werden muss. In diesem Gastschulantrag ist von den Erziehungsberechtigten ein zwingender Grund zu nennen und zu belegen.
Einen Link zum Formular erhalten sie hier über das Schulverwaltungsamt Erlangen.
Gastschulverhältnis an einer Grund- oder Mittelschule; Beantragung der Genehmigung (erlangen.de)